Ab 1.März 2023 nehmen wir wieder Neukunden auf!
Ihre Fragen - unsere Antworten
Hier haben wir Antworten auf häufig gestellt Fragen für Sie zusammengestellt.
Allgemeine Fragen
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Die Rechnungserklärung finden Sie hier.
Außerhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich in Notfällen bitte an unseren Entstörungsdienst. Alle notwendigen Informationen finden Sie hier.
Gerne helfen wir Ihnen auch tagsüber weiter. Bei Störungen während unserer Öffnungszeiten sind wir per E-Mail unter strom-gas-wasser@stadtwerke–amberg.de oder per Telefon unter 09621 603-600 für Sie da.
Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG - § 36 Abs. 1 Satz 1) geregelt. Jeder Haushalt hat das Recht, unabhängig von seinem Standort, mit Strom und Gas versorgt zu werden. Deshalb muss es immer einen Energielieferanten vor Ort geben, der die Rolle des Grundversorgers übernimmt. Das Versorgungsunternehmen, das die meisten Kunden eines öffentlichen Netzes mit Strom und Gas versorgt, ist in der Regel auch der Grundversorger. Grund hierfür ist, dass alle Haushalte Strom und Gas zu einem fairen Preis erhalten, auch wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht rentabel ist.
Alle Informationen zu Thema Hausneuanschluss/Netzanschluss finden Sie hier. Haben Sie Fragen, die Ihnen hier nicht beantwortet werden? Rufen Sie uns unter 09621 603-600 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an strom-gas-wasser@stadtwerke-amberg.de. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Ihr Vertragskonto besteht aus Ihrer Kundennummer, Ihren persönlichen Daten und Ihrer Verbrauchsstelle.
Umzug & Belieferung
Bitte teilen Sie uns folgende Daten mit:
- Persönliche Daten – Vorname, Nachname, Geburtsdatum
- Kontaktdaten – E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Ihre Bankverbindung
- Ihre Zählernummer und die dazugehörigen Zählerstände bei Einzug (Schlüsselübergabe)
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich einfach über unser Einzugsformular anzumelden.
Bitte teilen Sie uns folgende Daten mit:
- Zählerstände mit Ablesedatum bei Auszug (Schlüsselübergabe)
- Ihre neue Rechnungsanschrift
- Namen und Anschrift Ihres Vermieters
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich einfach über unser Auszugsformular abzumelden.
Dass Sie im Umzugsstress auch nichts vergessen, haben wir einen Umzugsratgeber für Sie vorbereitet.
Sehr gerne beliefern wir Sie auch außerhalb von Amberg mit Strom und Gas. Privatkunden werden von uns oberpfalzweit versorgt.
Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie als neuen Kunden begrüßen dürfen. Der Wechsel zu uns ist ganz einfach, bitte füllen Sie einfach unser Wechselformular aus.
Bei einem Wechsel zu den Stadtwerkern Amberg übernehmen wir gerne die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten für Sie. Bei einem Aus- oder Umzug setzen Sie sich bitte mit Ihrem Energielieferanten in Verbindung.
In der Regel dauert ein Anbieterwechsel ca. 14 Tage. Bei Abschluss eines Sondervertrages (außerhalb der Grundversorgung) kann die Dauer des Anbieterwechsels je nach Vertrag variieren. Bei Preisänderungen ist ein Sonderkündigungsrecht je nach Vertrag zum Tage der Änderung möglich, somit verkürzt sich in diesem Fall die Dauer des Wechsels.
Selbstverständlich können Sie auch mit einer Nachtspeicherheizung/Wärmepumpen zu uns wechseln. Wir freuen uns auf Sie.
Die Stadtwerke Amberg beliefern Sie ab dem, im Vertrag vereinbarten, Liefertermin.
Bei einer Versorgung durch die Stadtwerke Amberg ist das Auswechseln des Zählers nicht notwendig. Sie können somit Ihren alten Zähler behalten.
Wir freuen uns sehr, Sie als neuen Kunden bei uns begrüßen zu dürfen. Der Wechsel zu den Stadtwerken Amberg ist völlig kostenlos für Sie. Bitte schicken Sie uns einfach das ausgefüllte Wechselformular. Haben Sie noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Rufen Sie uns einfach unter der kostenfreien Rufnummer 0800 603-5555 an oder schreiben uns eine E-Mail an kundencenter@stadtwerke-amberg.de.
Bitte teilen Sie uns folgende Daten mit:
- Zählerstand mit Ablesedatum bei Auszug (Schlüsselübergabe)
- Ihre neue Rechnungsanschrift
- Ggf. Ihre neue Bankverbindung
- Name und Anschrift des Vermieters
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich einfach über unser Auszugsformular abzumelden.
Zahlungen
Um Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu können, benötigen wir ein unterschriebenes gültiges SEPA-Lastschriftmandat. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Gerne passen wir die Höhe Ihres Abschlags an. Bitte teilen Sie uns eine Abschlagssenkung unbedingt schriftlich mit. Eine Abschlagserhöhung können Sie uns schriftlich über den Postweg, telefonisch, per Fax oder per E-Mail mitteilen.
In unserer schnelllebigen Zeit kann es leicht einmal passieren, dass man etwas vergisst. Bitte überweisen Sie in diesem Fall, nach Erhalt der Mahnung, den Rechnungsbetrag auf unser Konto. Sollte die Forderung unklar sein, helfen wir Ihnen sehr gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 603-5555 weiter.
Möchten Sie den offenen Betrag in Raten bezahlen? Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter aus dem Forderungsmanagement unter 09621 603-522.
Ihr Abschlag ist immer am letzten Tag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
Die Stadtwerke Amberg rechnen die verschiedenen Bezirke rollierend ab. Sie erhalten Ihre Abrechnung einmal im Jahr. Um Ihren genauen Abrechnungsmonat zu erfahren, rufen Sie uns bitte unter der kostenfreien Rufnummer 0800 603-5555 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie erhalten Ihre Abrechnung einmal im Jahr per Post.
Sie können uns Ihre Zählerstände zum Datum der Preisänderung mitteilen. Sollte das nicht möglich sein, wird Ihr Zählerstand automatisch, aufgrund Ihrer bisherigen Verbrauchsdaten, rechnerisch ermittelt.
Eine zeitliche Aufteilung in Ihrer Rechnung kann durch eine Preisänderung oder durch eine eventuelle Zwischenablesung zustande kommen.
Im Normalfall rechnen die Stadtwerke Amberg einmal jährlich ab. Das ist für Sie völlig kostenlos. Gegen eine Gebühr haben Sie die Möglichkeit eine Rechnung auch außerhalb des angebotenen Rechnungsturnus zu erhalten.
Die Abrechnung Ihrer Verbrauchsdaten erfolgt spätestens vier Wochen nach Ihrem Auszug. Das ist für Sie natürlich völlig kostenlos.
Bei einer Preisänderung wird Ihr Abschlag nicht automatisch angepasst. Wenn Sie jedoch eine Änderung des Abschlages wünschen, rufen Sie uns unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 603-5555 an.
Zählerstand/Leitungen
Den Standort Ihres Zählers können Sie bei Ihrem Vermieter oder dem Hausmeister erfragen. Die Zählernummer und den Zählpunkt finden Sie auf der Vertragsbestätigung sowie auf der Rechnung der Stadtwerke Amberg.
Sie können uns Ihren Zählerstand unter der kostenfreien Rufnummer 0800 603-5555, per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-amberg.de, schriftlich an Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH, Gasfabrikstraße 16, 92224 Amberg oder über unser Kundenportal unter www.stadtwerke-amberg.de mitteilen.
Die Stadtwerke Amberg benötigen Ihren Zählerstand, um Ihren Verbrauch korrekt abrechnen zu können.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an unser Team aus dem Bereich Netze. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch unter 09621 603-600 oder per E-Mail unter strom-gas-wasser@stadtwerke-amberg.de weiter.
Wenn Sie uns Ihren Zählerstand nicht mitteilen, wird dieser von uns automatisch, aufgrund Ihrer bisherigen Verbrauchsdaten, rechnerisch ermittelt. Grundsätzlich gilt, wenn Sie eine verbrauchsgenaue Abrechnung wünschen, sollten Sie uns Ihren Zählerstand nach Aufforderung durch uns immer mitteilen.
Kündigung
Ihre Kündigungsfrist finden Sie auf Ihren Verträgen. Gerne helfen wir Ihnen aber auch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 603-5555 weiter.
Strom
Für alle Fragen rund um das Thema Preise (Strom, Gas, Wärme, Wasser) steht Ihnen unser Kundencenter unter der kostenfreien Rufnummer 0800 603-5555 oder per E-Mail unter kundencenter@stadtwerke-amberg.de gerne zur Verfügung.
Alle technischen Fragen werden Ihnen unter 09621 603-600 oder per E-Mail unter strom-gas-wasser@stadtwerke-amberg.de gerne beantwortet.
Bei Preisänderungen im Strom und Gasbereich werden Sie von den Stadtwerken Amberg separat informiert. Unsere aktuelle Preise für den Bezug von Strom, Gas, Wärme und Wasser, Kosten für einen Hausneuanschluss sowie die Preise unserer Bäder und Parkgaragen finden Sie auch jederzeit auf unserer Homepage.
Die Stadtwerke Amberg stehen für eine nachhaltige Versorgungsstrategie, bei der die Daseinsvorsorge und nachhaltiges umweltbewusstes Handeln Vorrang vor einer Gewinnmaximierung – im Vergleich zu vielen Großkonzernen – haben.
Wir fördern die Lebensqualität in der Region. Die Stadtwerke Amberg schaffen und erhalten Arbeitsplätze. Aktuell arbeiten rund 150 Mitarbeiter/innen bei den Stadtwerken Amberg in den Bereichen Versorgung und unseren beiden Bädern. Indirekt werden Aufträge in Höhe von mehreren Millionen jährlich an unsere leistungsfähigen, regionalen Firmen vergeben. Die regionale Wertschöpfung bleibt somit vorrangig vor Ort.
Das Engagement im Bereich von Sport, Kultur & Bildung - ein Gewinn für Viele. So werden viele Vereine aller Art unterstützt.
AM Öko Strom – sauber – preiswert – regional
Alle Informationen zu dem umweltfreundlichen Öko Strom der Stadtwerke Amberg finden Sie hier.
Ihr Verbrauch wird in Kilowattstunden abgerechnet. Den Preis, der Ihnen pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet wird, bezeichnet man als Arbeitspreis.
Der Grundpreis ist unabhängig von Ihrem Verbrauch. Er setzt sich aus dem Entgelt für Messdienstleistungen, dem Entgelt für Abrechnung, dem Entgelt für Messstellenbetrieb, gesetzlichen Umlagen/Abgaben sowie dem Netznutzungsentgelt zusammen.
Die Abgaben, die im Bruttoendpreis enthalten sind, setzen sich aus zwei großen Blöcken zusammen.
1. staatlich veranlasste Preisbestandteile, wie Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz, Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Offshore-Haftungsumlage, Umlage zu abschaltbaren Lasten sowie die Umlage der Stromnetzentgeltverordnung
2. Entgelte des Netzbetreibers, wie Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde, verbrauchsunabhängiger Grundpreis sowie der Preis für den verbrauchsunabhängigen Messstellenbetrieb
In unserem Preisheft auf der letzten Seite finden Sie eine Übersicht zur Strompreiszusammensetzung.
Die Stromkennzeichnung informiert Sie anteilsmäßig über die Energieträger, aus denen Ihr Strom erzeugt wurde. So können Sie sehen, wieviel Ihres Stromes z. B. aus Wasserkraft, Kohle oder Kernenergie gewonnen wurde. Die Stromkennzeichnung wird immer dem jeweiligen Bundesdurchschnitt gegenübergestellt.
Den Energieträgermix der Stadtwerke Amberg finden Sie hier.
Sie finden Ihren durchschnittlichen Verbrauch umgerechnet auf ein Kalenderjahr auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung (siehe Blatt „Ihr Strom-/Gasverbrauch zu Vergleichsgruppen“).
Bitte teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten mit (Vorname, Name, Adresse). Ihr Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse können Sie angeben, müssen es aber nicht. Außerdem benötigen wir das Datum des Vertragsbeginns, die Daten zur Abnahmestelle (Adresse der Abnahmestelle, Tarif, Zählpunktbezeichnung, Zählernummer, Zählerstand zu Vertragsbeginn). Falls Sie ein SEPA-Lastschriftverfahren wünschen, teilen Sie uns bitte Ihre Bankdaten mit. Zum Schluss müssen Sie nur noch den Vertrag unterschreiben und diesen an uns schicken.
Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Betrieb des Energienetzes zu sorgen. Der Energieanbieter hingegen liefert Ihnen Strom/Gas/Wärme/Wasser. Ihren Energieanbieter können Sie in den Bereichen Strom und Gas wechseln, den Netzbetreiber nicht.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH, Messstellen nach und nach mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten; hierbei handelt es sich um einen zeitgemäßen digitalen Stromzähler. Dieser ist laut Gesetz verpflichtend bei Kunden einzusetzen, die weniger als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen.
Durch den Einsatz der neuen Stromzähler ändern sich im Netzgebiet der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH die Preise für den Messstellenbetrieb. Die jeweils gültigen Entgelte sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Internetseite.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber, die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH, gibt die Kosten für den Betrieb der Stromzähler im Normalfall an den Stromanbieter weiter und dieser rechnet die Kosten, wie gewohnt, direkt mit Ihnen, als Kunden, ab. Alternativ kann Ihr Stromanbieter aber auch veranlassen, dass wir, als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber, das Entgelt für den Messstellenbetrieb direkt mit Ihnen abrechnen. Der Zählerwechsel durch die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH bleibt aber in jedem Fall kostenlos für Sie.
Die Wahl eines anderen Messstellenbetreibers bleibt für den Kunden weiterhin bestehen. Voraussetzung ist, dass dieser ebenfalls den einwandfreien Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Fragen beantwortet das Kundencenter-Team per E-Mail unter kundencenter@stadtwerke-amberg.de oder per Telefon unter 0800 603-5555 sowie persönlich im Kundencenter der Stadtwerke Amberg, Gasfabrikstraße 16, 92224 Amberg.
Abschlagszahlungen sind die Zahlungen, die Sie monatlich für den Bezug von Strom, Gas, Wärme und Wasser an die Stadtwerke Amberg bezahlen. Diese werden in der Jahresverbrauchsabrechnung in Abzug gebracht.
Die Erklärung der EEG-Umlage finden Sie hier.
Ein Energienetzbetreiber muss für die Benutzung, die Verlegung und den Betrieb von Leitungen auf öffentlichen Verkehrswegen eine Konzessionsabgabe an die Gemeinde/Kommune bezahlen.
Den Link zur Erklärung der EEG-Umlage finden Sie hier.
Die Lieferstelle ist die Adresse/das Gebäude, das wir mit Strom, Gas, Wärme oder Wasser versorgen.
Das Netznutzungsentgelt wird vom Netzbetreiber für die Nutzung von Energienetzen erhoben. Verwendet wird dieses für den Erhalt und den Ausbau von Energienetzen. Es ist im Endkundenpreis bereits enthalten.
Die Stromsteuer ist gesetzlich durch das Stromsteuergesetz geregelt. Sie läuft unter der Kategorie „Ökosteuern“ und wird nicht extra erhoben, sondern ist in dem Endkundenpreis bereits enthalten.
Durch den Zählpunkt kann eine Lieferstelle eindeutig identifiziert werden. An diesem Punkt werden alle für die Messung relevanten Daten gesammelt. Die Nummer eines Zählpunktes existiert nur ein einziges Mal im Energienetz. Die Zählpunktbezeichnung hilft dem Netzbetreiber den Standort einer Lieferstelle genau zu bestimmen und dieser einen Zähler zuzuordnen. Die Nummer des Zählers ist übrigens nicht ortsgebunden, da ein Zähler jederzeit gewechselt werden kann.
Ihr Stromverbrauch wird in kWh (Kilowattstunden) angegeben.
Gas
Im Falle einer Gas-Krise mit einhergehender Gasmangelsituation kann es zu Störungen an Ihrem Gasgerät (Gaskessel, Gasherd, etc.) kommen. Die Stadtwerke Amberg empfehlen, sich in diesem Fall direkt an Ihren Fachmann/Ihre Heizungsbaufirma zu wenden. Alle zugelassenen Heizungsbaufirmen im Netzgebiet der Stadtwerke Amberg (Stadt Amberg, Gemeinde Kümmersbruck, Ortsteile Traßlberg uund Witzlhof) finden Sie unter: https://stadtwerke-amberg.de/files/Service_/Hausanschluss/Gas/Installateure_Gas.pdf.
Erdgas ist völlig ungiftig, solange Sie mit Ihren Gasgeräten und -anlagen richtig umgehen.
Erdgas kann nur in Verbindung mit Sauerstoff (Luft) explodieren. In einem geschlossenen Raum wird es gefährlich, wenn Gas mit einem Anteil von 5 bis 15 Prozent mit Sauerstoff vermischt ist.
Bitte beachten Sie folgende Regeln wenn Sie Gas riechen:
- Ruhe bewahren
- Gashahn schließen
- Flammen, Licht (auch Taschenlampen!!) löschen
- Fenster und Türen öffnen
- Mitbewohner warnen, jedoch ohne zu klingeln und ohne anzurufen (Funkengefahr)
- Außerhalb des Hauses Bereitschaftsdienst anrufen
Alles in Allem ist Erdgas eine gute Sache. Es ist umweltschonend und kann vielseitig eingesetzt werden. Wenn Sie Ihre Gasgeräte und Anlagen richtig pflegen bzw. warten, können Sie sich sicher fühlen. Vertrauen Sie uns!
Während des Betriebs können sich Betriebsbedingungen oder sonstige Randbedingungen auf die Sicherheit der Gasinstallation auswirken. Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion und Erhaltung des betriebssicheren Zustandes sind Gasinstallationen nach den einschlägigen Betriebsanleitungen, Angaben der Bauteile- und Gerätehersteller und nachfolgenden Hinweisen bestimmungsgemäß zu betreiben und instand zu halten.
Bitte beachten Sie:
- Sichtkontrollen dürfen vom Betreiber der Gasinstallation selbst vorgenommen werden.
- Inspektion sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen durchzuführen.
- Wartungen und Instandsetzungen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen durchzuführen.
Jegliche Veränderung/Arbeiten an der Gasinstallation (Gasleitungen und Gasgeräten einschließlich der Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung und der Abgasabführung) ist ausschließlich dem Fachmann vorbehalten.
Bitte führen Sie einmal im Jahr Ihren eigenen Jahres-Check durch:
- Absperreinrichtungen, z. B. an Hausanschluss und Zähler, frei zugänglich?
- Gasleitungen in einwandfreiem Zustand, besonders an Wand- bzw. Deckendurchführungen sowie in feuchten, unbelüfteten Räumen?
- Alle Gasleitungen gut befestigt und frei von "Anhängseln"?
- Lüftungsöffnungen an Verkleidungen vorhanden?
- Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen?
- Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neu-Einbau von Fenstern und Türen sichergestellt?
- Bei der Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann gesprochen?
- Schlauchleitung vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick sowie ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?
- Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau (nur relevant für Gasgeräte mit sichtbarer Flamme)?
- Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche?
Sie haben irgendwo ein "Nein" ankreuzen müssen? Dann sollten Sie die Schwachstelle umgehend beseitigen lassen! Sprechen Sie so bald wie möglich mit einem Fachmann oder Heizungsbauer, mit dem Schornsteinfeger oder mit einem Mitarbeiter Ihres Netzbetreibers.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Arten von Erdgas:
- H-Gas (High-Gas)
- L-Gas (Low-Gas)
Von den Stadtwerken Amberg werden Sie mit H-Gas versorgt.
Erdgas bietet Ihnen einige Vorteile:
- Nutzen Sie die preiswerte Belieferung mit Erdgas – keinen teuren Brennstoffvorrat mehr. Wir liefern Erdgas rund um die Uhr, in der gewünschten Menge direkt zu Ihnen nach Hause
- Erdgas gilt als der emissionsärmste unter den fossilen Energieträgern. Bei seiner Verbrennung entsteht kein Qualm, kein Ruß und es bleiben keinerlei Rückstände
- Durch effektiv und sicher arbeitende Geräte ist der Wartungsaufwand sehr gering
Erdgas ist ein brennbares, farbloses und in der Regel geruchloses Gas, das hauptsächlich aus Methan besteht. Es bildet sich unter Luftabschluss, erhöhter Temperatur und hohem Druck aus abgestorbenen und abgesunkenen Kleinstlebewesen (Mikroorganismen, Algen). Die meisten Erdgasquellen sind vor 15 bis 600 Millionen Jahren entstanden.
Der Transport von Erdgas geschieht meist über Pipelines. Zuvor muss das aus den Bohrungen gewonnene Gas von allen Bestandteilen/Stoffen befreit werden, die die Anlagen zerstören könnten. Dazu zählen z. B. Wasser, Schwefelwasserstoff, Kohlenwasserstoff, Sand, Korrosionspartikel.
Da Erdgas von Natur aus komplett geruchlos ist, wird ein unverwechselbarer Duftstoff mit dem Gas gemischt. So bemerken Sie auch schon den Austritt kleinster Mengen Erdgas. Wir verwenden den Zusatzstoff Tetrahydrothiophen (THT). Machen Sie den Geruchstest bei uns im Kundencenter. Wir denken an Ihre Sicherheit!
Mit der Zustandszahl kann das Normvolumen des Gases berechnet werden. Dies ist nötig, da sich das Volumen des Gases durch die Temperatur, die an der Abnahmestelle herrscht, sowie aufgrund des Luftdrucks, der durch die Höhenlage beeinflusst wird, individuell verändert.
Der Zählerstand, den Sie auf Ihrem Gaszähler finden, wird in m³ angegeben. Berechnet wird Ihnen Ihr Erdgasverbrauch aber in kWh. Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Verbrauch selbst umrechnen und somit Ihre Rechnung überprüfen können:
Multiplizieren Sie die verbrauchten Kubikmeter mit dem Brennwert (diesen finden Sie auf Ihrer Abrechnung) und der Zustandszahl (diese ist auch auf Ihrer Abrechnung zu finden) und schon haben Sie die verbrauchten kWh ausgerechnet (Erdgasverbrauch = verbrauchte Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl).
Hinter dem Brennwert versteckt sich die Energiemenge, die bei der Verbrennung von Gas und der darauffolgenden Abgasabkühlung freigesetzt wird. Grundsätzlich gilt: der Brennwert hängt von der Gas-Zusammensetzung ab und ist nicht immer gleich. Den Brennwert Ihrer Gaslieferung der Stadtwerke Amberg finden Sie auf Ihrer Abrechnung.
Als thermische Gasabrechnung bezeichnet man die Umrechnung der verbrauchten Gasmenge, die ursprünglich in Kubikmeter gemessen wird, in den Ihnen berechneten Verbrauch, der in Kilowattstunden angegeben wird.
Multiplizieren Sie die verbrauchten Kubikmeter mit dem Brennwert (diesen finden Sie auf Ihrer Abrechnung) und der Zustandszahl (diese ist auch auf Ihrer Abrechnung zu finden) und schon haben Sie die verbrauchten kWh ausgerechnet (Erdgasverbrauch = verbrauchte Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl).
Die Gassteuer ist gesetzlich geregelt und fällt in die Kategorie „Verbrauchersteuer“. Sie zahlen diese Steuer auf den Verbrauch/die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Gassteuer wird Ihnen von Ihrem Energieversorger berechnet, diese wird dann aber umgehend an die Staatskasse weitergegeben.
Wasser
Den Härtegrad des Wassers aus dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke Amberg finden Sie hier.
Der Härtebereich des Wassers zeigt an, wie hart oder weich Ihr Wasser ist. Wo andere sich über Kalkspuren an Armaturen ärgern, haben die Amberger gut lachen. Bei ihnen fließt aus den Hähnen Wasser aus dem Härtebereich „weich“. Die Stadtwerke versorgen Amberg mit etwa 3,2 Millionen Kubikmeter Wasser im Jahr aus den zwei verschiedenen Vorkommen in Urspring und Engelsdorf. Das Wasser aus beiden Vorkommen liegt mit seinen Werten im Härtebereich „weich“. Daher ist das Amberger Wasser überall gleich zu bewerten. Dabei bietet es einige Vorteile: Man muss bei Geschirrspülern und Waschmaschinen keine Wasserenthärter beigeben und auch Klarspüler sind unnötig. Außerdem ist die Dosierung der Waschmittel bei diesem Härtebereich immer in der geringsten Menge angegeben. Das spart nicht nur Geld, es entlastet auch die Umwelt.
Bei Fragen zur Hausinternen Installation wenden Sie sich bitte an den Installateur Ihres Vertrauens. Ein Verzeichnis mit allen bei den Stadtwerken Amberg eingetragenen Installateuren finden Sie hier.
Die Wasseranalyse der Stadtwerke Amberg finden Sie hier.
In Amberg werden jeden Tag etwa 8.000 – 12.000 Kubikmeter (m³) Wasser benötigt. Eine abstrakte Zahl, aber wenn man sich vorstellt, dass das etwa der zehnfachen Menge des gefüllten Schwimmerbeckens des Hockermühlbades (1.250 m³) entspricht, entsteht ein Bild vom Volumen der täglich verbrauchten Wassermenge.
Wasser ist ein wertvolles Gut und es ist wichtig, dass jeder sparsam damit umgeht. Die Amberger Bürger haben ihren Verbrauch schon reduziert: Der Pro-Kopf-Verbrauch sank in den letzten Jahren von 140 auf 127 Liter pro Tag.
Wenn Sie Ihre abgelaufenen oder nicht verbrauchten Medikamente in der Toilette oder im Ausguss Ihres Spulbeckens entsorgen, gelangen diese Medikamente und ihre Abbaustoffe in die Kanalisation. Leider können die Kläranlagen in Deutschland nicht alle Inhaltsstoffe von Arzneimitteln aus dem Abwasser filtern. Helfen Sie mit unsere Umwelt zu schützen und entsorgen Sie Ihre nicht mehr benötigten Medikamente richtig. Eine Möglichkeit wäre z. B., dass Sie nicht verbrauchte/abgelaufene Medikamente bei Ihrer Apotheke abgeben.
Durch einen Antrag bei der Stadt Amberg kann ein Einbau eines Gartenwasserzählers erfolgen. Pro Jahr können so maximal 60 m³ Gartenwasser von der Schmutzwassergebühr befreit werden.
Mit dem Trinkwasser der Stadtwerke Amberg können Sie unbesorgt Ihre Babynahrung zubereiten.
In Amberg gibt es zwei verschiedene Trinkwasservorkommen. Beide haben den gleichen Härtebereich „weich“.
- Quellwasser aus dem Urspringer Wald: Dieses Wasser versorgt in etwa das Altstadtgebiet und liegt im Härtebereich von 3 – 5 °dH.
- Grundwasser aus dem Bereich zwischen Engelsdorf und Paulsdorf: Dieses Wasser versorgt in etwa das übrige Stadtgebiet und liegt im Härtebereich 5 – 7 °dH.
Die aktuelle Wasseranalyse für das Wassergewinnungsgebiet Urspring und das Wasserwerk Engelsdorf finden Sie hier.
Elektromobilität
- Schnelligkeit: Mit einer Wallbox laden Sie Ihr Fahrzeug deutlich schneller
- Sicherheit: Für dauerhaftes Laden mit maximaler Leistung sind herkömmliche Steckdosen technisch nicht ausgelegt
- Komfort: heimkommen, anstecken, laden
Die Installation wird von einem unserer Kooperationspartner (Elektrofachbetriebe) durchgeführt. Der gewählte Installateur schaut sich die Situation bei Ihnen vor Ort an und erstellt ein Angebot für die Installationskosten.
Sobald uns ein Installationsangebot vorliegt, erhalten Sie automatisch alle weiteren Unterlagen von einem Ansprechpartner der Stadtwerke Amberg.
Nein, die Wallbox kann an einen vorhandenen Haushaltsstromzähler oder Heizstromzähler angeschlossen werden.
Ja, die Wallbox ist bei beiden KfW-Förderprogrammen als förderfähig gelistet. Sie finden diese in der KfW-Liste der geförderten Ladestationen unter „eCharge Hardy Barth“.
Ja, Sie können Ihren Strom aus der eigenen PV-Anlage nutzen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Photovoltaikanlage auch technisch auf Eigenstromnutzung umgestellt haben. (Weitere Details hierzu finden Sie im Datenblatt der Wallbox.)
Als Mieter benötigen Sie für die Installation einer Wallbox eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft.
Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, empfiehlt sich der Weg über die Hausverwaltung und einer rechtssicheren Beschlussfassung.
Ja, jeder Ladepunkt (hierzu zählt auch das Laden an einer Steckdose) muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Im Netzgebiet der Stadtwerke Amberg können Sie hierzu unser Anmeldeformular verwenden und an strom-gas-wasser@stadtwerke-amberg.de senden. Diese Meldung ist wichtig, da das Leistungsnetz einer Straße oder eines Wohnviertels nur über eine bestimmte Leistung verfügt und dadurch der Netzbetreiber frühzeitig über einen notwendigen Ausbau oder Verstärkung der Leitungen und Netze informiert ist.