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Erdgas: vielseitig, umweltschonend, günstig
Das saubere Energie-Talent
Als "Multitalent" unter den Energieträgern bietet Ihnen Gas die vielfältigsten Möglichkeiten von der Wärmeversorgung von Immobilien über den Einsatz in Produktionsprozessen bis hin zur Nutzung als Kraftstoffalternative in Fahrzeugen. Dabei ist Gas nicht nur hocheffizient, sondern auch ressourcenschonend.
Entscheiden Sie sich für Erdgas und Sie erhalten:
- Eine garantierte Reinheit. Erdgas verbrennt weitgehend ohne Rauch, Ruß oder Geruch. Es enthält praktisch keinen Schwefel und hinterlässt kaum feste Rückstände und Verschmutzungen an Heizflächen und anderen Bauteilen. Dadurch minimieren sich die verschmutzungsbedingte Verschlechterung des Wirkungsgrades und der Wartungsaufwand für Ihre Geräte.
- Eine sichere Versorgung. Mit dem Anschluss an das europäische Verbundnetz haben Sie die Gewissheit der uneingeschränkten Versorgung. Die heute bekannten und sicher gewinnbaren Welt-Erdgasreserven gewährleisten eine sichere Versorgung bis weit ins 21. Jahrhundert.
- Eine termingerechte Lieferung. Ganz egal, wie groß die Gasmenge ist - der unterirdische Leitungstransport sorgt dafür, dass Sie Ihr Erdgas pünktlich erhalten. Natürlich im verbrennungstechnisch optimalen Zustand.
Umlagen
Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u. a. eine Bilanzierungsumlage getrennt nach SLP und RLM vom jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen erhoben.
Was ist der Unterschied zwischen SLP und RLM?
Haushaltskunden verfügen über einen sog. SLP-Zähler. SLP steht für Standard-Last-Profil. Ab einem Gasjahresverbrauch von ca. 1,5 Mio. kWh/Jahr werden i. d. R. RLM-Zähler verbaut. RLM bedeutet Registrierte-Leistungs-Messung. Im Gegensatz zum SLP-Kunden wird neben der Arbeit in kWh zusätzlich die Leistung in kW stündlich gemessen. Ein RLM-Kunde wird jeden Monat kWh-genau abgerechnet, wobei ein SLP-Kunde lediglich einmal jährlich eine Abrechnung erhält.
Historie und Ausblick (sofern bekannt) getrennt nach SLP/RLM; der aktuelle Zeitraum ist fett markiert:
Ab 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,57 ct/kWh
Ab 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,39 ct/kWh
Zur Deckung der Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen im qualitätsübergreifenden Marktgebiet durch Konvertierungsmaßnahmen entstehen, kann der Marktgebietsverantwortliche eine Konvertierungsumlage erheben. Die Konvertierungsumlage wird auf alle täglich in einen Bilanzkreis eingebrachten physikalischen Einspeisemengen erhoben.
Die Konvertierungsumlage ist sowohl auf RLM- als auch auf SLP-Entnahmestellen anzuwenden.
Ab 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,038 ct/kWh
Weitere Informationen unter:
https://www.tradinghub.eu/de-de
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
Die Gasspeicherumlage ist sowohl auf RLM- als auch auf SLP-Entnahmestellen anzuwenden und beträgt ab 1. Oktober 2022:
0,059 ct/kWh
Weitere Informationen unter:
https://www.tradinghub.eu
Angebote für SLP Kunden
Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung für "Nicht-Haushaltskunden" ohne registrierende Lastgangmessung:
Angebote für RLM Kunden
Bei Anlagen mit registrierender Leistungsmessung (RLM = in der Regel Kunden mit einem Jahresverbrauch größer 1.500.000 kWh oder einer maximalen Leistungsabnahme größer 500 kWh/h) bieten wir maßgeschneiderte Energieversorgungskonzepte. Ihre Ansprechpartner Vertrieb beraten Sie gerne über:
- Festpreismodelle für 12 bis 48 Monate
- Tranchenmodelle
Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung für RLM-Kunden ohne zugeordneten Lieferanten aus dem Niederdrucknetz (inkl. höheren Druckstufen):
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2391, 2396), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4946) geändert worden ist.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014
Verordnung zur transparenten Anweisung staatlich gesetzlicher oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung vom 22. Oktober 2014
Ergänzende Bedingungen - GasGVV
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgung - GasGVV) gültig ab 1. Dezember 2021
Verbraucherinformation
i. S. d. § 40 EnWG 2011
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