Angebote für SLP & RLM Kunden

Geschäftskunden mit einem Stromverbrauch kleiner 100.000 Kilowattstunden (kWh) werden einem Standardlastprofil (SLP) zugeordnet. 

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt für Kunden mit einem Stromverbrauch über 100.000 kWh zwingend den Einsatz einer registrierenden 1/4-Stunden-Leistungsmessung (RLM) vor. Bei Kunden mit Leistungsmessung wird der Zähler in der Regel monatlich per Fernablesung ausgelesen und aus den Daten eine monatliche Rechnung erzeugt. 

Für diese Kundengruppe bieten die Stadtwerke Amberg individuelle Stromlieferverträge an, deren Konditionen anhand des Verbrauchs und des Lastprofils ermittelt wird.

Für ein auf Ihren Bedarf abgestimmtes Angebot oder eine allgemeine Beratung setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner aus dem Vertrieb der Stadtwerke Amberg in Verbindung.

Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden ohne registrierende Lastgangmessung:

Gültig ab 1. Januar 2022
Gültig ab 1. Februar 2022
Gültig ab 15. Juli 2022
Gültig ab 15. April 2023

Strompreise für Gewerbekunden (ohne Leistungsmessung)
 

Innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Amberg

Innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Amberg

AM Strom Amberg Gewerbe

Gültig ab 1. Januar 2024
Gültig ab 1. Januar 2023

Antrag für Energielieferung - Gewerbe (Wechselantrag)

Außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Amberg

Außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Amberg

AM Strom Regio Gewerbe

Gültig ab 1. Januar 2024
Gültig ab 1. Januar 2023

Antrag für Energielieferung - Regio Gewerbe (Wechselantrag)

Für diese Kundengruppe bieten die Stadtwerke individuelle Stromlieferverträge an, deren Konditionen anhand der Anschlusssituation (Anschluss an Mittelspannung, Umspannung oder Niederspannung aus dem Ortsnetz) und der Verbrauchssituation (Betriebsstunden kleiner oder größer 2.500 h/a) ermittelt werden.

Für ein auf Ihren Bedarf abgestimmtes Angebot oder eine allgemeine Beratung setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner aus dem Vertrieb der Stadtwerke Amberg in Verbindung.

Profitieren Sie:

  • Festpreismodell für 12 bis 48 Monate
  • Tranchenmodell
  • Spotmarktmodelle (100% Spot  oder Kombination mit Terminmarktprodukten)


Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung für RLM-Kunden ohne zugeordneten Lieferanten aus dem Netz der Niederspannung


Notversorgung/Notbelieferung für RLM-Kunden ohne zugeordneten Lieferanten aus dem Netz der Mittelspannung (inkl. Umspannung MS/NS)

Allgemeine Bedingungen

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung StromGVV von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I S.2391), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4946) geändert worden ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014
Verordnung zur transparenten Anweisung staatlich gesetzter oder regulierter  Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung vom 22. Oktober 2014

Ergänzende Bedingungen des Grundversorgers

Ergänzende Bedingungen des Grundversorgers
Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) gültig ab 1. Dezember 2021

Muster-Stromliefervertrag - SLP Kunde

Muster-Stromliefervertrag - SLP Kunde
inkl. Lieferbedingungen

Muster-Stromliefervertrag - RLM Kunde

Muster-Stromliefervertrag - RLM Kunde
inkl. Lieferbedingungen

Verbraucherinformation

Verbraucherinformation
i. S. d. § 40 EnWG 2011

Ergänzendes Preisblatt

Ergänzendes Preisblatt
der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH

Kontaktieren Sie uns

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Ansprechpartner

Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Thomas Reiß
Leitung Energiehandel & Vertrieb 
Tel. 09621 603-421

Thomas Bogner 
Energiehandel & Vertrieb
Tel. 09621 603-422

Sandra Bielmeier
Energiehandel & Vertrieb
Tel. 09621 603-425

Fax 09621 603-499
vertrieb@stadtwerke-amberg.de 

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