Ab 1.März 2023 nehmen wir wieder Neukunden auf!
Angebote für SLP & RLM Kunden
Geschäftskunden mit einem Stromverbrauch kleiner 100.000 Kilowattstunden (kWh) werden einem Standardlastprofil (SLP) zugeordnet.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt für Kunden mit einem Stromverbrauch über 100.000 kWh zwingend den Einsatz einer registrierenden 1/4-Stunden-Leistungsmessung (RLM) vor. Bei Kunden mit Leistungsmessung wird der Zähler in der Regel monatlich per Fernablesung ausgelesen und aus den Daten eine monatliche Rechnung erzeugt.
Für diese Kundengruppe bieten die Stadtwerke Amberg individuelle Stromlieferverträge an, deren Konditionen anhand des Verbrauchs und des Lastprofils ermittelt wird.
Für ein auf Ihren Bedarf abgestimmtes Angebot oder eine allgemeine Beratung setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner aus dem Vertrieb der Stadtwerke Amberg in Verbindung.
Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden ohne registrierende Lastgangmessung:
Gültig ab 1. Januar 2022
Gültig ab 1. Februar 2022
Gültig ab 15. Juli 2022
Gültig ab 15. April 2023
Strompreise für Gewerbekunden (ohne Leistungsmessung)
Innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Amberg
AM Strom Amberg Gewerbe
Außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Amberg
AM Strom Regio Gewerbe
Für diese Kundengruppe bieten die Stadtwerke individuelle Stromlieferverträge an, deren Konditionen anhand der Anschlusssituation (Anschluss an Mittelspannung, Umspannung oder Niederspannung aus dem Ortsnetz) und der Verbrauchssituation (Betriebsstunden kleiner oder größer 2.500 h/a) ermittelt werden.
Für ein auf Ihren Bedarf abgestimmtes Angebot oder eine allgemeine Beratung setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner aus dem Vertrieb der Stadtwerke Amberg in Verbindung.
Profitieren Sie:
- Festpreismodell für 12 bis 48 Monate
- Tranchenmodell
- Spotmarktmodelle (100% Spot oder Kombination mit Terminmarktprodukten)
Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung für RLM-Kunden ohne zugeordneten Lieferanten aus dem Netz der Niederspannung
Notversorgung/Notbelieferung für RLM-Kunden ohne zugeordneten Lieferanten aus dem Netz der Mittelspannung (inkl. Umspannung MS/NS)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung StromGVV von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I S.2391), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4946) geändert worden ist.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014
Verordnung zur transparenten Anweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung vom 22. Oktober 2014
Ergänzende Bedingungen des Grundversorgers
Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) gültig ab 1. Dezember 2021
Muster-Stromliefervertrag - SLP Kunde
inkl. Lieferbedingungen
Muster-Stromliefervertrag - RLM Kunde
inkl. Lieferbedingungen
Verbraucherinformation
i. S. d. § 40 EnWG 2011
Ergänzendes Preisblatt
der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH
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Ansprechpartner
Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Thomas Reiß
Leitung Energiehandel & Vertrieb
Tel. 09621 603-421
Thomas Bogner
Energiehandel & Vertrieb
Tel. 09621 603-422
Sandra Bielmeier
Energiehandel & Vertrieb
Tel. 09621 603-425
Fax 09621 603-499
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