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Gas- und Fernwärmepreise zum 1. November 2022

Gasbeschaffungs-, Gasspeicherumlage und steigende Beschaffungskosten sorgen für einen höheren Energiepreis für Gas und Fernwärme zum 1. November 2022

Ab dem 1. November 2022 werden auch für Stadtwerke Amberg-Kunden die Gas- und Fernwärmepreise steigen. Die Erhöhung geht zum einen auf die von der Regierung ausgehenden ab 1. Oktober 2022 geltenden neuen Umlagen unter anderem die Gasbeschaffungs-* und Gasspeicherumlage* für Gas verbrauchende Privathaushalte und Unternehmen zurück. Zum anderen tragen die gestiegenen Beschaffungskosten zu der Erhöhung bei. Über die Anpassung der monatlichen Abschläge aufgrund der neuen Preise, werden die Kunden mit einem eigenen Anschreiben informiert. Die monatlichen Abschläge werden von den Stadtwerken Amberg zum Schutz vor hohen Jahresnachzahlungen angepasst. Die Kunden*innen müssen sich nicht selbst bei den Stadtwerken Amberg melden, sondern bekommen mit einem separaten Schreiben die neuen Abschläge mitgeteilt. Sollte die Mehrwertsteuer – wie angekündigt – ab 1. Oktober 2022 auf 7 % gesenkt werden, werden wir diese Senkung natürlich 1:1 umsetzen.

Die Gasbeschaffungsumlage dient der Finanzierung von der Bundesregierung beschlossenen Stützungsmaßnahmen für die großen Gasimport-Unternehmen, denen Gaslieferungen aus Russland weggebrochen sind. Sie müssen diese Gasmengen, die einen Teil des Gasbedarfs in Deutschland decken, jetzt in kürzester Zeit zu extrem hohen Preisen nachbeschaffen. Die Gasspeicherumlage ist für die beschleunigte Einspeicherung von Erdgas in die Gasspeicher vorgesehen.

Unabhängig von den beiden Umlagen sind auch die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen in den vergangenen Monaten extrem stark angestiegen. Bereits im letzten Jahr sind die Preise an den Energie-Börsen stark gestiegen. Ursache war hier eine weltweit nahezu zeitgleich einsetzende konjunkturelle Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie.  Der zweite wesentliche Faktor ist der Angriff Russlands auf die Ukraine. Dies führte nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges stark gekürzten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führte zu den weiter steigenden Preisen beim Gaseinkauf, die sich auch auf die Fernwärmepreise auswirken. Gegenüber Anfang 2021 sind die Gaspreise im Großhandel bis Anfang August 2022 um mehr als das zwanzigfache gestiegen.

Gas

1. Bei aktuell 19 % Mehrwertsteuerbelastung

Die Preise für Gas steigen im Produkt „AM Gas“ ab 1. November 2022 um brutto 8,58 Cent je Kilowattstunde.

Für einen Musterverbrauch (Einfamilienhaus, 3 bis 4 Personen) von 20.000 kWh pro Jahr betragen die Gaskosten 3.375 €/Jahr. Somit ergeben sich Mehrkosten von ca. 1.700 €/Jahr (brutto) bzw. etwa 140 € pro Monat.

Die Preise für den Grundversorgungstarif „AM Gas Basis“ steigen ab 1. November 2022 um brutto 13,06 Cent je Kilowattstunde.

Für einen Musterverbrauch (Einfamilienhaus, 3 bis 4 Personen) von 20.000 kWh pro Jahr betragen die Gaskosten 5.240 €/Jahr. Somit ergeben sich Mehrkosten von ca. 2.600 €/Jahr (brutto) bzw. etwa 215 € pro Monat.

2. Bei Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7 %

Die Preise für Gas steigen im Produkt „AM Gas“ ab 1. November 2022 um brutto 6,95 Cent je Kilowattstunde. Der Grundpreis sinkt um 15,00 Euro/Jahr.

Für einen Musterverbrauch (Einfamilienhaus, 3 bis 4 Personen) von 20.000 kWh pro Jahr betragen die Gaskosten 3.035 €/Jahr. Somit ergeben sich Mehrkosten von ca. 1.375 €/Jahr (brutto) bzw. etwa 115 € pro Monat.

Die Preise für den Grundversorgungstarif „AM Gas Basis“ steigen ab 1. November 2022 um brutto 10,51 Cent je Kilowattstunde. Der Grundpreis sinkt um 17,88 Euro/Jahr.

Für einen Musterverbrauch (Einfamilienhaus, 3 bis 4 Personen) von 20.000 kWh pro Jahr betragen die Gaskosten 4.710 €/Jahr. Somit ergeben sich Mehrkosten von ca. 2.085 €/Jahr (brutto) bzw. etwa 175 € pro Monat.

Fernwärme

Für Kunden, die über die Heizzentralen Pond Barracks – Raseliushaus – Hockermühlbad mit dem Produkt „AM Fernwärme“ versorgt werden, steigen die Preise ab 1. November 2022 um brutto 8,12 Cent je Kilowattstunde.

Für einen Musterverbrauch (Einfamilienhaus, 3 bis 4 Personen) von 12.000 kWh pro Jahr betragen die Gaskosten 1.965 €/Jahr. Somit ergeben sich Mehrkosten von ca. 975 €/Jahr (brutto) bzw. etwa 80 € pro Monat.

Für Kunden die über die Heizzentrale Drillingsfeld 2 mit dem Produkt „AM Fernwärme DF2“ versorgt werden, steigen die Preise ab 1. November 2022 um brutto 4,47 Cent je Kilowattstunde.

Für einen Musterverbrauch (Einfamilienhaus, 3 bis 4 Personen) von 12.000 pro Jahr betragen die Gaskosten 1.220 €/Jahr. Somit ergeben sich Mehrkosten von ca. 535 €/Jahr (brutto) bzw. etwa 45 € pro Monat.

„Die Preiserhöhungen sind sehr drastisch, aber aufgrund unserer Beschaffungsstrategie, konnten wir die benötigten Gasmengen für unsere treuen Tarifkunden über einen Zeitraum von 36 Monaten preisdämpfend beschaffen.

Hätten wir zum Beispiel die benötigte Gasmenge nur über den Zeitraum der letzten 4 Wochen beschafft, läge der Preis für „AM Gas“ nochmals um 14 Cent je Kilowattstunde höher und damit würden die Jahreskosten bei 20.000 kWh nochmals um 2.800 €/Jahr (brutto) höher liegen“, so Thomas Reiß, Leiter für Energiebeschaffung und Vertrieb der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH.

Das günstigste Gasprodukt über die Vergleichsplattform VERIVOX am 2. September 2022 für einen Verbrauch von 20.000 kWh in Amberg, weist einen Arbeitspreis von 39,70 Cent je Kilowattstunde aus. Zusammen mit dem Grundpreis ergeben sich hier Jahreskosten von 8.039,92 €.

Weitere Informationen zum Gas- und Fernwärmepreis:

Die Zählerstände der Kunden werden zum Stichtag rechnerisch ermittelt. Zur genauen Abgrenzung des Verbrauches bieten die Stadtwerke Amberg den Kunden an, den Zählerstand zum Stichtag bis spätestens mit Ablauf des Folgemonats an das Kundencenter (ganz unkompliziert auch über das „Kundenportal-Login“ auf der Homepage www.stadtwerke-amberg.de) zu übermitteln.

Der Umwelt zuliebe: Empfehlen die Stadtwerke Amberg Ihren Kunden Ihre E-Mail-Adresse verifizieren zu lassen. Dann können die Zählerstände online gemeldet werden und auch die Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt dann künftig online.

Eine schriftliche Information zu den Preisänderungen erhalten die Kunden der Stadtwerke Amberg in einem Anschreiben inklusive Preisblatt.

Energiesparen wird jetzt noch wichtiger. Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH-Prokurist Stefan Winkler: „Wir wissen, dass diese Preissteigerungen eine enorme Belastung bedeuten. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr mehrere entlastende Maßnahmen umgesetzt (beispielsweise die Abschaffung der EEG-Umlage auf den Strompreis), um die Haushalte zu entlasten. Zugleich hat sie weitere Entlastungsschritte angekündigt. Dennoch bleiben die steigenden Preise eine Herausforderung. Eine Möglichkeit, den starken Preisanstieg zumindest zu dämpfen, ist das Energiesparen.

Wir haben für unsere Kunden/Kundinnen Hinweise auf unserer Internet-Seite zusammengestellt, die Möglichkeiten zum Einsparen von Energie aufzeigen: https://stadtwerke-amberg.de/energiedienstleistungen.html.  Auch bei unserem Energieberater Thomas Großer können die Kunden*innen sich zu den Themen Energieeffizienz und Energiesparen informieren. Weitere zahlreiche Hinweise hierzu gibt es auf der Internet-Seite https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/. Auch das Bundeswirtschaftsministerium und das Umweltbundesamt haben Tipps zur Senkung des Energieverbrauchs für Haushalte zusammengestellt:

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html

https://www.umweltbundesamt.de/themen/deutschland-krisenfester-nachhaltiger-machen. Wir werden unterstützen wo es geht.“

Weitere Informationen:

*Erklärungen (Quelle: bdew):

Gasspeicherumlage:

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 1. April 2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden. Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2025 erhoben.

Gasbeschaffungsumlage:

Die Bundesregierung hat von ihrer Befugnis des Energiesicherungsgesetzes (§ 26 EnSiG) Gebrauch gemacht und mit der neuen Gaspreisanpassungsverordnung Regelungen erlassen, wonach die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen der Gasimporteure im Falle einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen erstattet und in Form der sogenannten Gasbeschaffungsumlage weitergegeben werden können. Übergreifendes Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.

Bei der nun beschlossenen Umlage nach Energiesicherungsgesetz § 26 EnSiG erfolgt ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über Gaslieferanten, die diese Kosten an ihre Kunden weitergeben können. Die Umlage ist für alle Gas-Lieferanten (gerechnet in Cent pro Kilowattstunde) gleich hoch. Die § 26 EnSiG-Umlage soll damit eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern erlauben. Weitere Ausführungen für die Gründe und das Verhältnis zum gesetzlichen Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG finden sich auch in dem Fragen-Antworten-Katalog des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gasumlage.html). Mit der Umlage werden die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung solidarisch auf alle Gaskunden umgelegt. Die Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein und ist zeitlich bis zum 1.April 2024 begrenzt. Durch die lange Laufzeit wird die Möglichkeit geschaffen, die Höhe der Umlage über diesen Zeitraum zu verteilen und damit zu begrenzen. Die Gasbeschaffungsumlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 erhoben.

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