Sie fahren ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug?

Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit mit Hilfe der sogenannten „THG-Quote“ jährlich Geld zu verdienen. Wir ermöglichen Ihnen Zusatzeinnahmen und übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung.

Wie viel Geld gibt es dafür?

Für Ihr gemeldetes E-Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1 zahlen wir Ihnen für 2024 eine Pauschale in Höhe von 88 € brutto aus. *1,*2

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote – soll die CO2-Emissionen im Verkehrssektor verringern und so helfen, die Klimaziele zu erreichen. Der Gesetzgeber schreibt Mineralölunternehmen vor, wie viele Tonnen Treibhausgase sie emittieren dürfen. Überschreiten sie diesen Wert, wird eine Strafe fällig. Es sei denn, das betreffende Unternehmen kauft sich „Verschmutzungsrechte“ von Dritten. Und genau hier kommen Sie als privater E-Auto-Besitzer ins Spiel.

Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?

Ursprünglich sollte die Industrie die Verschmutzungsrechte vor allem untereinander handeln. Wer besonders klimaneutral wirtschaftet, kann seine nicht realisierten Emissionen dadurch teuer an weniger nachhaltige Unternehmen verkaufen. Der Kreis der Verkäufer wird jedoch erweitert und es können auch private/gewerbliche Halter von E-Autos die eingesparte Menge CO2 am Markt anbieten. Hybride und Plug-in-Hybride bleiben allerdings außen vor. Ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist, spielt keine Rolle.

Das Wichtigste zum THG-Quotenhandel in Kürze:

  • Jeder Fahrzeugschein kann pro Jahr nur einmal gemeldet werden.
  • Antragsteller und Fahrzeughalter müssen identisch sein.
  • Nur für reine Elektrofahrzeuge möglich (nicht für Hybrid).
  • Es wird pro Fahrzeug ein Antrag benötigt.
  • Eine Teilnahme an den Jahren 2021, 2022 und/oder 2023 ist nicht mehr möglich.

Sie haben Fragen am THG-Quotenhandel?

Ihre Hauptansprechpartnerin aus dem Team "Vertrieb" ist Simone Wirth.

Telefon: 09621 603-420
E-Mail: thg-quote@stadtwerke-amberg.de

Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH
Gasfabrikstr. 16
92224 Amberg


*1 Als Nachweis gilt die Zulassungsbescheinigung, Teil I, eines Batterieelektrofahrzeuges.
*2 Der genannte Pauschalbetrag für das Lieferjahr 2024 basiert auf den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen
     (38. BlmSchV). Ändern sich die gesetzlichen Vorgaben, werden auch wir die Vergütungssätze entsprechend
     anpassen.