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Strom

Die Stadtwerke Amberg
Versorgungs GmbH

Sie stellt ihr Stromnetz allen Energieanbietern, nach sachlich gerechtfertigten Kriterien, diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung. Die Nutzung der Netze erfolgt nach den Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, den Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen gem. § 20 EnWG (siehe gesetze-im-internet.de).

Nachfolgend finden Sie alle Bedingungen, Entgelte und Informationen zum Netzzugang bzw. zur Netznutzung.

Preislisten

Informationen zum Thema individuelles Netzentgelt finden Sie unter bundesnetzagentur.de.

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV.

Geschäftszeichen Regierung der Oberpfalz: 22-3163.1-1-2
Marktlokations-ID: 51585362358
Netz- oder Umspannebene: Mittelspannung
vereinbarte voraussichtliche Netzentgeltreduktion: 80 %

Ausgleichsleistungen

Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH als Betreiber des örtlichen Stromverteilernetzes, führt keinen Ausgleich nach § 23 EnWG durch. Von den Netznutzern werden keine gesonderten Entgelte für Ausgleichsleistungen erhoben. Die im Netz der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH auftretende Verlustenergie wird auf Basis der Phelix-Future-Preise (EEX) eingekauft. Tatsächliche Abweichungen werden zu Regelenergiepreisen des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers abgerechnet. Etwaige Bilanzkreis- und Portfoliomanagement-Kosten werden in der marktüblichen Höhe ebenfalls hinzugezogen.

Rechtliche Hinweise

Netzanschluss

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gilt im Netzgebiet der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH die entsprechende Netzanschlussverordnung (siehe www.gesetze-im-internet.de).

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer oder -nutzer (Eigentümer der Immobilie) und dem Netzbetreiber geschlossen und regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich der Kostentragung.

Das Anschlussnutzungsverhältnis kommt dadurch zustande, dass über den Netzanschluss Elektrizität aus dem Verteilernetz entnommen wird. Inhalt der Anschlussnutzung ist das Recht zur Nutzung  des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität. Das Anschlussnutzungsverhältnis entsteht zwischen dem jeweiligen Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber.

Technische Mindestanforderungen
VDN-Richtlinien
Energieerzeugungsanlagen

Die jeweils einschlägigen Technischen Anwendungsregeln, hierzu gehören z. B. VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110, liegen beim Netzbetreiber zur Einsichtnahme aus oder können über den VDE bezogen werden.

Vertragsanpassung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG

Die bestehenden Netzanschlussverhältnisse und der Zugang zu Energieversorgungsnetzen werden hiermit an die Niederspannungsanschlussverordnung gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Satz 1 NAV i. V. m. § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst.

Gesetzeswortlaut § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG (bestehende Verträge):
Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.

Lieferanteninformation

Anzeige gemäß Beschluss BK6-06-009 Ziffer 6 vom 11.07.2006

Durch den Beschluss BK6-06-009 der 6. Beschlusskammer vom 11.07.2006 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt.

Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH hat die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 6 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.D

er Online-Zugriff wird über die Web-Portallösung VSP (IVU Vertriebs-Service-Portal) allen Vertriebsorganisationen entsprechend den Vorgaben der Tenorziffer 5 GPKE zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage versenden wir die Vereinbarung über die Abweichungen von der GPKE in der Kommunikation und unterbreiten das für alle Lieferanten identische Angebot zur Nutzung des Vertriebs-Service-Portals.

Netzzugang

Hier erhalten Sie alle relevanten Musterverträge zum Netzzugang bei der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH. Die veröhentlichten Verträge bilden basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) die rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH.

Lieferrantenrahmenvertrag
Schaltzeiten

Schaltzeiten RLM-Abnehmer

Hochtarif
April - September Montag - Freitag 06:00 bis 18:00 Uhr
Oktober - März Montag - Freitag 06:00 bis 22:00 Uhr
Ganzjährig Samstag 06:00 bis 13:00 Uhr
Niedertarif

übrige Zeit, sowie Sonn- und Feiertage

Schaltzeiten SLP-Abnehmer

Hochtarif
Ganzjährig Montag - Freitag 06:00 bis 22:00 Uhr
Ganzjährig Samstag 06:00 bis 13:00 Uhr
Niedertarif

übrige Zeit, sowie Sonn- und Feiertage

Lastprofile Strom

Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH verwendet für Haushalts-, Gewerbe-, und Landwirtschaftskunden die Standardlastprofile des Verbands der Elektrizitätswirtschaft (VDEW).

Bezeichnung Edicode
Haushalt H0
Heizung getrennte Messung HZ0
Heizung gemeinsame Messung HZ1
Teilspeicherheizung HZ2
Gewerbe allgemein G0
Gewerbe werktags 08:00-18:00 Uhr G1
Gewerbe mit starkem bis überwiegendem
Verbrauch in den Abendstunden
G2
Gewerbe durchlaufend G3
Laden/Friseur G4
Bäckerei mit Backstube G5
Wochenendbetrieb G6
Landwirtschaftsbetriebe L0
Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht L1
Übrige Landwirtschaftsbetriebe L2
Speicherheizung SP
Teilspeicherheizung TH
Wärmepumpe WP
Straßenbeleuchtung SB
Netzengpässe § 15 Abs. 4 und 5 StromNZV

Es bestehen keine Netzengpässe.

Führung Differenzbilanzkreis

Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH ist Betreiberin eines Elektrizitätsversorgungsnetzes mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden. Deshalb besteht die Verpflichtung zur jährlichen Veröffentlichung der Ergebnisse der Differenzbilanzierung laut § 12 StromNZV nicht.

Grundversorgung

Laut § 36 Abs. 2 EnWG ist zum 1. Juli 2021 für die nächsten drei Kalenderjahre der Grundversorger festzustellen und bis zum 30. September 2021 zu veröffentlichen (siehe www.gesetze-im-internet.de):

Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH
Gasfabrikstraße 16
92224 Amberg

Strukturdaten

Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH verwenden das synthetische Verfahren bei dem die Lastprofile für Kundengruppen nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 StromNZV definiert sind.

Strukturdaten 2023
Netzverluste

Messstellenbetrieb

Informationspflichten gemäß § 37 Abs. 1 MsbG
Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellen- betreiber, der im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH zuständig ist.

Signatur MSB Stadtwerke Amberg

Kommunikation

Datenblätter zur Marktkommunikation
Signaturen

Service

energiekostenvergleich

Energiekosten­vergleich

entstoerungsdienst

Entstörungs­dienst

iometer

IOmeter bestellen

Kostenlose Rufnummer

0800 603-5555

Öffnungszeiten

Kundencenter Amberg
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo, Di + Do: 13:00 - 16:30 Uhr
Kundencenter Sulzbach-Rosenberg
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo, Di + Do: 13:00 - 16:30 Uhr
Kundenbüro Schwandorf
Di: 09:00 - 13:00 Uhr
©2024 Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH
24h-Entstörungshotline: PLZ-Gebiet: 922XX | Tel.: 09621 603-666
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Datenschutzeinstellungen

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Ihren Daten ist uns besonders wichtig. Aus diesem Grunde verzichten wir auf eine Zusammenarbeit mit Werbepartnern, geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter und bemühen uns stets um Transparenz und Datenschlankheit.

Dennoch verlangt der Gesetzgeber, dass wir die Einverstädnis bei Ihnen einholen, wenn wir Ihnen Externe Medien/Inhalte auf unserer Website zeigen möchten. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Externen Inhalte zuzulassen.

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